TachoByte hilft Ihnen Bußgelder zu vermeiden. Die Kontrollen der Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten werden immer strenger. Der Kontrolleur führt die Kontrolle mithilfe eines tragbaren Computers, der alle Daten des digitalen Tachographen auslesen kann, durch. Der Kontrolleur kann mit seiner Kontrollkarte alle Daten von den vergangenen 365 Tagen abrufen und beispielsweise den Gebrauch einer ungültigen Karte oder eine Unterbrechung der Stromversorgung feststellen.
Es kann vorkommen, dass ein Fahrer zunächst mit einem Fahrzeug mit einem analogen und später mit einem digitalen Tachographen fährt. Der Fahrer muss unabhängig von dem Typ des Tachographen alle Daten von den vergangenen 28 Tagen mit sich führen. In diesem Fall kann der Kontrolleur dann die Daten von dem Tachographen und der Fahrerkarte kombinieren, um die Lenk- und Ruhezeiten zu kontrollieren.
Sie wollen natürlich so wenig Zeit wie möglich mit diesen Kontrollen verlieren und unnötige Bußgelder vermeiden.
Aber wie..?
Wir haben die Lösung für Sie!
Mit TachoByte werden die Daten der Fahrerkarte und die des Massenspeichers automatisch ausgelesen und archiviert. Dann ist es nicht mehr notwendig an das zeitige Auslesen zu denken und im Falle einer Kontrolle sind immer alle Daten verfügbar. Des Weiteren liefert TachoByte Ihnen ein Bericht zu den Lenk- und Ruhezeiten pro Tag, Woche und zwei Wochen für jeden Fahrer. Auch wird die verbleibende Lenk- und Ruhezeit pro Fahrer angegeben. Des Weiteren erhalten Sie einen Bericht, in dem die Verstöße pro Fahrer aufgelistet sind. So sind Sie immer und überall umfassend informiert und können Sie Ihre Fahrer auf Verstöße ansprechen!
Ein Bußgeld von €750 pro Tag pro Fahrzeug kann problemlos durch die richtige und vollständige Aufzeichnung vermieden werden. Wir von TachoByte liefern Ihnen gerne die Lösung! Und das schon ab € 9,95 pro Monat.
Die TachoByte Lösung sorgt für das automatische Auslesen und Archivieren der digitalen Daten des Tachographen, wodurch sehr unkompliziert ein Bußgeld von zum Beispiel €750 pro Tag pro Fahrzeug vermieden werden kann. Auf der Seite des BAG finden Sie den vollständigen Bußgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht.
Weitere Informationen zu den Buß- und Verwarnungsgeldkatalogen zum Fahrpersonalrecht finden Sie hier
Fahrer, im Transportgewerbe sind gebunden an die Regeln für Lenk- und Ruhezeiten. Diese sind europaweit in einer Verordnung festgelegt. Am 11. April 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu neu geregelten Lenk- und Ruhezeiten in Kraft.
Die tägliche Ruhezeit beträgt im Normalfall mindestens 11 aufeinander folgende Stunden. In Deutschland kann die tägliche Ruhezeit auch in zwei Abschnitten genommen werden: der erste Abschnitt muss mindestens 3 aufeinander folgende Stunden betragen und der zweite Abschnitt mindestens 9 Stunden.
Die reduzierte tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 9 Stunden, jedoch weniger als 11 Stunden. Des Weiteren wird die reduzierte tägliche Ruhezeit bis zu dreimal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten erlaubt.
Ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer muss innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben.
Die wöchentliche Ruhezeit beträgt im Normalfall mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit.
Die wöchentliche Ruhezeit kann auf 24 Stunden in einer Woche reduziert werden. Allerdings muss in der Vorwoche und in der Folgewoche eine Ruhezeit von jeweils mindestens 45 Stunden eingehalten sein. Des Weiteren müssen die fehlenden 21 Stunden bis zum Ende der dritten Woche nachgeholt werden. Zwischen dem Ende der vorherigen wöchentlichen Ruhezeit und der darauf folgenden wöchentlichen Ruhezeit dürfen maximal 6 x 24 (=144) Stunden liegen.
Die tägliche Lenkzeit beträgt zwischen zwei Ruhezeiten maximal 9 Stunden, allerdings darf diese zwei Mal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden.
Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden ist der Fahrer verpflichtet eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten einzulegen. Die Fahrtunterbrechung muss entweder 45 aufeinander folgende Minuten betragen oder in erst 15 Minuten und dann 30 Minuten aufgeteilt werden.
Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten.
Die zwei wöchentliche Lenkzeit darf 90 Stunden nicht überschreiten.
Mit der TachoByte Lösung können Sie auf Abstand alle Lenk- und Ruhezeiten von jedem Fahrer sehen. So sorgen Sie dafür, dass Ihre Fahrer keine Verstöße gegen diese Regelungen begehen und hohe Bußgelder vermieden werden. Diese Lösung ist schon erhältlich ab € 9,95 pro Monat.
Die tägliche Fahrzeit ist die zusammen gezählte gefahrene Zeit zwischen zwei Ruhezeiten. Eine Ruhezeit kann eine tägliche oder aber eine wöchentliche Ruhezeit sein. Es ist somit nicht die gefahrene Zeit auf an einem Kalendertag.
Im Prinzip ist die tägliche Fahrzeit maximal 9 Stunden, allerdings darf diese zwei Mal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden. Eine Woche geht von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00. Außerdem muss die Verlängerung nicht ausgeglichen werden.
Maximal 9 Stunden pro Tag, 2x pro Woche 10 Stunden
Die wöchentliche Fahrzeit ist die zusammen gezählte Fahrzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen. Eine Woche ist von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Eine Woche ist in diesem Fall nicht die Periode zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten. Pro Woche dürfen maximal 56 Stunden gefahren werden.
Die zweiwöchige Fahrzeit ist die komplett zusammen gezählte Fahrzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen. Eine Woche ist von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Diese 90 Stunden gelten “dachziegelartig”. Das will sagen, dass Sie in Woche 1+2 maximal 90 Stunden fahren dürfen, aber auch in der Woche 2+3 und in der Woche 3+4…
Die ununterbrochene Fahrzeit ist die komplett zusammen gezählte Fahrzeit zwischen zwei Unterbrechungen oder reiner Ruhezeit und Unterbrechung. Diese Fahrzeit darf nicht länger sein als 4,5 Stunden. Nach den 4,5 Stunden muss eine Unterbrechung von 45 Minuten folgen.
Die Unterbrechung muss entweder 45 Minuten hintereinander betragen oder in erst 15 Minuten und dann 30 Minuten aufgeteilt werden. Hinweis: Die Regel von 3 x 15 Minuten besteht seit 1 Mai 2007 nicht mehr!
Nach 45 Minuten Unterbrechung steht der “Zähler wieder auf null” und es können wieder 4,5 gefahren werden. Auch wenn nach zum Beispiel 3 stunden fahren eine Unterbrechung von 45 Minuten eingelegt wurde beginnt eine neue Periode, in der 4,5 Stunden gefahren werden können.
Wenn nach einer Fahrzeit von 4,5 Stunden eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, muss nicht erst eine Unterbrechung von 45 Minuten genommen werden.
Wenn zwei Fahrer in einem Fahrzeug sitzen wird die Zeit, die der zweite Fahrer neben dem fahrenden Fahrer sitzt, als ‘Bereitschaftszeit’ vom Tachographen registriert. Diese Bereitschaftszeit zählt als eine Unterbrechung der Fahrzeit. Ein doppeltbesetzter Frachtwagen oder Autobus muss somit nicht nach jeweils 4,5 Stunden Fahrzeit 45 Minuten still stehen. Aber das Fahrzeug muss gestoppt werden, um den Fahrer zu wechseln.
Offiziell wird von einer Unterbrechung gesprochen, aber die meisten Menschen sprechen von einer Pause. Während einer Unterbrechung darf der Fahrer nicht fahren und auch keine anderen Tätigkeiten ausüben. Eine Unterbrechung dient nur zum Ausruhen.
Nicht alle Fahrer fahren den ganzen Tag. Einige Fahrer haben noch andere Tätigkeiten, so dass sie keine 4,5 Stunden pro Tag fahren. Um allerdings dafür zu sorgen, dass diese Fahrer nicht zu lange Zeit hintereinander arbeiten, ist die folgende Regelung angedacht:
Wenn mehr als 6 Stunden Arbeit hintereinander verrichtet wird, dann muss auch eine Pause eingelegt werden. Zur Arbeit werden außer der Fahrt auch andere Tätigkeiten gezählt, so wie zum Beispiel das Be- und Entladen. Die gesamte Pause an einem Tag muss mindestens 30 Minuten betragen, wenn an dem Tag zwischen 6 und 9 Stunden gearbeitet wird. Wird mehr als 9 Stunden gearbeitet, dann muss es mindestens eine Pause von 45 Minuten an dem Tag geben. Diese Pausen dürfen auch in Abschnitten von 15 Minuten genommen werden.
Fahrpersonalrechtliche Bestimmungen der VO Artikel 2.5:3;
EG Verordnung Nr. 561/2006 Artikel 6;
AETR Artikel 6
Die wöchentliche Ruhezeit ist eine wöchentliche Periode, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann.
In zwei Wochen muss der Fahrer mindestens zwei wöchentliche Ruhezeiten nehmen. Eine Woche dauert von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Fällt eine wöchentliche Ruhezeit in zwei Wochen (zum Beispiel: eine Ruhezeit von Sonntag bis Montag), darf die Ruhezeit nur zu einer der zwei Wochen gezählt werden.
Zwischen dem Ende der vorherigen wöchentlichen Ruhezeit und der darauf folgenden wöchentlichen Ruhezeit dürfen maximal 6 x 24 (=144) Stunden liegen. Ein längerer Abstand zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten ist nicht erlaubt. Kürzere Abstände hingegen schon.
Es gibt zwei Möglichkeiten für eine wöchentliche Ruhezeit:
In 2 Wochen muss es mindestens eine normale und eine verkürzte Ruheperiode geben. Des Weiteren ist es erlaubt zwei normale Ruhezeiten zu halten. Hingegen ist es nicht erlaubt nur zwei verkürzte Ruhezeiten zu halten.
Wurde eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit gehalten, dann muss der Unterschied zu 45 Stunden ausgeglichen werden. Zum Beispiel: Bestand die verkürzte Ruhezeit aus 44 Stunden, muss eine Stunde ausgeglichen werden. Oder wurde nur eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden gehalten, dann müssen 21 Stunden ausgeglichen werden.
Es gibt folgende Voraussetzungen für den Ausgleich:
Die tägliche Ruhezeit ist die Periode, in der der Fahrer keine berufliche Tätigkeit ausübt und auch nicht zur Verfügung stehen muss. Der Fahrer kann während seiner täglichen Ruhezeit frei über seine Zeit verfügen. Aber wenn der Fahrer die tägliche Ruhezeit außerhalb seines Standplatzes verbringt, muss nach dem Reglement zu den Lenk- und Ruhezeiten ein Bett oder ein Schlafsofa verfügbar sein.
Hinweis: Die tägliche Ruhezeit darf nie in einem fahrenden Bus oder LKW genommen werden.
Im Prinzip muss die tägliche Ruhezeit mindestens nach 11 Stunden eingelegt werden. Aber zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten darf 3 Mal die tägliche Ruhezeit verkürzt werden auf 9 Stunden. Die Verkürzung muss nicht ausgeglichen werden. Zudem kann die tägliche Ruhezeit auch in zwei Abschnitten genommen werden: der erste Abschnitt muss mindestens 3 Stunden betragen und der zweite Abschnitt mindestens 9 Stunden. Allerdings ist es nicht möglich diese Reihenfolge zu vertauschen. Diese tägliche Ruhezeit in zwei Abschnitten zählt als eine normale tägliche Ruhezeit.
Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorherigen Ruheperiode (dies kann eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit sein) muss die neue tägliche Ruhezeit eingelegt worden sein. Somit muss ein Fahrer der am Montagmorgen um 08:00 Uhr seine wöchentliche Ruhezeit beendet hat, auch vor Dienstagmorgen 08:00 Uhr seine folgende Ruhezeit beendet haben.
Fahrpersonalrechtliche Bestimmungen der VO Artikel 2.5:1;
EG Verordnung Nr. 561/2006 Artikel 8 Abs. 2, 3, 4 und 5; Artikel 9 Abs. 1;
AETR Artikel 8 Abs. 2, 3, 5.
Wenn die Daten von Ihrer Fahrerkarte und des Fahrzeugmassenspeicher ausgelesen und gespeichert werden, sollten Sie davon ausgehen können, dass Ihnen Datenschutz und Datensicherheit geboten wird. Der Datenschutz ist gesetzlich geregelt. Bei TachoByte wird genauso viel Wert auf Datenschutz und Datensicherheit gelegt, wie darauf, dass unser Lösungsansatz funktioniert. Es versteht sich darum von selbst, dass wir vielseitige Maßnahmen getroffen haben, um dies zu garantieren.
Ab dem 25 Mai 2018 gilt in der gesamten EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ab dann gilt in der gesamten EU das gleiche Recht im Bezug auf den Datenschutz. Diese neue Verordnung ist, im Gegensatz zu der alten Richtlinie, im Bezug auf die neue digitale Welt, in der wir leben, optimiert worden. Im Moment haben die Mitgliedsstaaten noch ihre eigenen nationalen Gesetzte, basierend auf alten Richtlinien. Ab Mai werden die Mitgliedstaaten dann allerdings verpflichtet sein ihre Gesetze, der neuen Verordnung entsprechend anzupassen. Es versteht sich von selbst, dass TachoByte sich schon jetzt allen Normen und Pflichten, die in der Verordnung angeführt werden, entsprechend verhält.
Bei TachoByte sind wir der Meinung, dass wir manchmal sicher geglaubte Methoden hinterfragen müssen, um unseren Kunden 100% Datensicherheit bieten zu können. Um den Verlust von Daten um jeden Preis zu verhindern, sind die Daten bei TachoByte mit einem Back-up System doppelt geschützt. Mit einer Auswahl der besten Sicherheitstechniken und Verfahren, sowie Temperaturreglungssystemen wird bieten wir Ihnen eine der bestmöglichsten Datensicherheitsbedingung.