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Lenk- und Ruhezeiten: Fahrzeiten

Alles über Fahrzeiten

Tägliche Fahrzeit

Die tägliche Fahrzeit ist die zusammen gezählte gefahrene Zeit zwischen zwei Ruhezeiten. Eine Ruhezeit kann eine tägliche oder aber eine wöchentliche Ruhezeit sein. Es ist somit nicht die gefahrene Zeit auf an einem Kalendertag.

Im Prinzip ist die tägliche Fahrzeit maximal 9 Stunden, allerdings darf diese zwei Mal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden. Eine Woche geht von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00. Außerdem muss die Verlängerung nicht ausgeglichen werden.

Maximal 9 Stunden pro Tag, 2x pro Woche 10 Stunden

Wöchentliche Fahrzeit

Die wöchentliche Fahrzeit ist die zusammen gezählte Fahrzeit in  zwei aufeinander folgenden Wochen. Eine Woche ist von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Eine Woche ist in diesem Fall nicht die Periode zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten. Pro Woche dürfen maximal 56 Stunden gefahren werden.

Zwei  wöchentliche Fahrzeiten

Die zweiwöchige Fahrzeit ist die komplett zusammen gezählte Fahrzeit in zwei aufeinander folgenden Wochen. Eine Woche ist von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Diese 90 Stunden gelten “dachziegelartig”. Das will sagen, dass Sie in Woche 1+2 maximal 90 Stunden fahren dürfen, aber auch in der Woche 2+3 und in der Woche 3+4…

Ununterbrochene Fahrzeit

Die ununterbrochene Fahrzeit ist die komplett zusammen gezählte Fahrzeit zwischen zwei Unterbrechungen oder reiner Ruhezeit und Unterbrechung. Diese Fahrzeit darf nicht länger sein als 4,5 Stunden. Nach den 4,5 Stunden muss eine Unterbrechung von 45 Minuten folgen.

Die Unterbrechung muss entweder 45 Minuten hintereinander betragen oder in erst 15 Minuten und dann 30 Minuten aufgeteilt werden. Hinweis: Die Regel von 3 x 15 Minuten besteht seit 1 Mai 2007 nicht mehr!

Nach 45 Minuten Unterbrechung steht der “Zähler wieder auf null” und es können wieder 4,5 gefahren werden. Auch wenn nach zum Beispiel 3 stunden fahren eine Unterbrechung von 45 Minuten eingelegt wurde beginnt eine neue Periode, in der 4,5 Stunden gefahren werden können.

Wenn nach einer Fahrzeit von 4,5 Stunden eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit eingelegt wird, muss nicht erst eine Unterbrechung von 45 Minuten genommen werden.

Doppelte Fahrerbesetzung

Wenn zwei Fahrer in einem Fahrzeug sitzen wird die Zeit, die der zweite Fahrer neben dem fahrenden Fahrer sitzt, als ‘Bereitschaftszeit’ vom Tachographen registriert. Diese Bereitschaftszeit zählt  als eine Unterbrechung der Fahrzeit. Ein doppeltbesetzter Frachtwagen oder Autobus muss somit nicht nach jeweils 4,5 Stunden Fahrzeit 45 Minuten still stehen. Aber das Fahrzeug muss gestoppt werden,  um den Fahrer zu wechseln.

Unterbrechung und Pause

Offiziell wird von einer Unterbrechung gesprochen, aber die meisten Menschen sprechen von einer Pause. Während einer Unterbrechung darf der Fahrer nicht fahren und auch keine anderen Tätigkeiten ausüben. Eine Unterbrechung dient nur zum Ausruhen.

Sonstige Pausen

Nicht alle Fahrer fahren  den ganzen Tag. Einige Fahrer haben noch andere Tätigkeiten, so dass sie keine 4,5 Stunden pro Tag fahren. Um allerdings dafür zu sorgen, dass  diese Fahrer nicht zu lange Zeit hintereinander arbeiten, ist die folgende Regelung angedacht:
Wenn mehr als 6 Stunden Arbeit hintereinander verrichtet  wird, dann muss auch eine Pause eingelegt werden. Zur Arbeit werden außer der Fahrt auch andere Tätigkeiten gezählt, so wie zum Beispiel das Be- und Entladen. Die gesamte Pause an einem Tag muss mindestens 30 Minuten betragen, wenn an dem Tag zwischen 6 und 9 Stunden gearbeitet wird. Wird mehr als 9 Stunden gearbeitet, dann muss es mindestens eine Pause von 45 Minuten an dem Tag geben. Diese Pausen dürfen auch in Abschnitten von 15 Minuten genommen werden.

Wo finden Sie die Bestimmungen für die Fahrzeiten?

Fahrpersonalrechtliche Bestimmungen der VO Artikel 2.5:3;
EG Verordnung Nr. 561/2006 Artikel 6;
AETR Artikel 6

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