Gesetze

Lenk- und Ruhezeiten

Verordnung für Lenk- und Ruhezeiten

Fahrer, im Transportgewerbe sind gebunden an die Regeln für Lenk- und Ruhezeiten. Diese sind europaweit in einer Verordnung festgelegt. Am 11. April 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu neu geregelten Lenk- und Ruhezeiten in Kraft.

Länge der täglichen Ruhezeit

Die tägliche Ruhezeit beträgt im Normalfall mindestens 11 aufeinander folgende Stunden. In Deutschland kann die tägliche Ruhezeit auch in zwei Abschnitten genommen werden: der erste Abschnitt muss mindestens 3 aufeinander folgende Stunden betragen und der zweite Abschnitt mindestens 9 Stunden.

Reduzierte tägliche Ruhezeit

Die reduzierte tägliche Ruhezeit beträgt mindestens 9 Stunden, jedoch weniger als 11 Stunden. Des Weiteren wird die reduzierte tägliche Ruhezeit bis zu dreimal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten erlaubt.

Mehrfahrerbetrieb

Ein im Mehrfahrerbetrieb eingesetzter Fahrer muss innerhalb von 30 Stunden nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit eine neue tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden genommen haben.

Wöchentliche Ruhezeit

Die wöchentliche Ruhezeit beträgt im Normalfall mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit.

Reduzierte wöchentliche Ruhezeit

Die wöchentliche Ruhezeit kann auf 24 Stunden in einer Woche reduziert werden. Allerdings muss in der Vorwoche und in der Folgewoche eine Ruhezeit von jeweils mindestens 45 Stunden eingehalten sein. Des Weiteren müssen die fehlenden 21 Stunden bis zum Ende der dritten Woche nachgeholt werden. Zwischen dem Ende der vorherigen wöchentlichen Ruhezeit und der darauf folgenden wöchentlichen Ruhezeit dürfen maximal 6 x 24 (=144) Stunden liegen.

Tägliche Lenkzeit

Die tägliche Lenkzeit beträgt zwischen zwei Ruhezeiten maximal 9 Stunden, allerdings darf diese zwei Mal pro Woche auf 10 Stunden erhöht werden.

Ununterbrochene Lenkzeit

Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden ist der Fahrer verpflichtet eine Fahrtunterbrechung von 45 Minuten einzulegen. Die Fahrtunterbrechung muss entweder 45 aufeinander folgende Minuten betragen oder in erst 15 Minuten und dann 30 Minuten aufgeteilt werden.

Wöchentliche Lenkzeit

Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten.

Zwei wöchentliche Lenkzeit

Die zwei wöchentliche Lenkzeit darf 90 Stunden nicht überschreiten.

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