Am 20. August 2020 wurden neue Reglungen im Beriech der Sozialvorschriften für Berufskraftfahrer/fahrerinnen eingeführt. Dieses Mobilitätspaket 1 beinhaltet neue Änderungen von vorher unklaren Vorschriften und soll die Effizienz und Sicherheit im Straßentransportsektor steigern.
Das Paket beinhaltet folgendes:
Die reguläre Wochenruhezeit darf nun offiziell nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden
Fahrer, die außerhalb der deutschen Grenze tätig sind, können unter gewissen Voraussetzungen künftig zwei aufeinanderfolgende reduzierte Wochenruhezeiten einplanen
Die Europäische Kommission ist nun verpflichtet sicherzustellen, dass Kraftfahrer vereinfachten Zugang zu Informationen über die Sicherung ihrer Parkflächen erhalten. Zu diesen Informationen gehören beispielsweise ob die Parkfläche über angemessene Beleuchtung, eine ausreichende Stromversorgung und eine Möglichkeit zum Kauf von Lebensmittel und Getränken verfügen
Die täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten dürfen jetzt im Ausnahmefall überschritten werden
Kleine Nutzfahrzeuge, deren zulässiges Höchstgewicht einschließlich Anhänger 2,5 Tonnen überschreitet und im grenzüberschreitenden Güterverkehr eingesetzt werden, sind ab dem Jahr 2026 über die Lenk- und Ruhezeiten einbezogen
Ab Sommer 2023 müssen die ersten Fahrzeuge mit der neuen Generation des Fahrtenschreibers implementiert werden. Diese neue Genration soll in Zukunft auch Grenzüberfahrten sowie Be- und Entladungsorte speichern und die Sicherheit im Straßenverkehr mit Hilfe von Positionsbestimmung erweitern
Ab Sommer 2023 müssen die ersten Fahrzeuge mit der neuen Generation des Fahrtenschreibers implementiert werden. Diese neue Genration soll in Zukunft auch Grenzüberfahrten sowie Be- und Entladungsorte speichern und die Sicherheit im Straßenverkehr mit Hilfe von Positionsbestimmung erweitern
Wenn Sie genauere Informationen erhalten wollen klicken Sie auf den folgenden Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/mobilitaetspaket-teil-i-verbesserung-sozialvorschriften-berufskraftfahrerinnen.html
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